Häufig gestellte Fragen

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie eine Liste von Fragen (und Antworten) zum Thema Wohnen auf Zeit und möblierte Appartements. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme…

F: Sind die Wohnungen wirklich vollständig ausgestattet?

A: Ja. Sie finden bei mir alles vom Sofa über die Stereoanlage bis hin zu Töpfe, Pfannen und Geschirr in der Küche. Im Keller steht eine Waschmaschine sowie ein Wäschetrockner (beides gegen Gebühr) zur Verfügung. Sie benötigen lediglich eigenes Bettzeug (Kissen, Bettdecke, Bezüge) und Hygieneartikel (z.B. Handtücher).

F: Ist das Appartement derzeit verfügbar?

A: Bitte rufen Sie mich an oder schreiben mir. Ich gebe Ihnen dann gerne Auskunft über die Verfügbarkeit meiner Wohnungen.

F: Ist Internet-Zugang vorhanden?

A: Die Appartements liegen in einem Gebiet, welches sehr gut mit LTE (4G) versorgt wird – Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica. Auch 5G wird zwischenzeitlich angeboten; bitte prüfen Sie dies ggf. bei Ihrem Anbieter. Ich empfehle Ihnen daher einen auf Mobilfunk basierenden Internet-Anschluss. Diese sind zu günstigen Preisen erhältlich und können oft zeitlich flexibel abgeschlossen werden.

F: Ich bin Projektmitarbeiter oder möchte mich privat neu orientieren (z.B. anstehende Trennung oder Scheidung) – ist die Mietdauer flexibel vereinbar?

A: Ja, das ist möglich. Eine Mindestmietdauer von drei Monaten sollte jedoch nicht unterschritten werden. Gewöhnlich vereinbare ich Zeitmietverträge von einem halben Jahr, die dann nach Absprache jederzeit erneuert werden können. Für weitere Details oder Sonderwünsche nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Wir finden sicher eine passende Lösung.

F: Ich möchte die Wohnung dauerhaft mieten. Geht das?

A: Ich bitte um Verständnis, dass Dauermietverhältnisse aufgrund der vorhandenen Möblierung ausgeschlossen sind. „Wohnen auf Zeit“ bedeutet immer, aus einem bestimmten Grund für einen begrenzten Zeitraum ein möbliertes Appartement zu nutzen.

F: Ich möchte die Wohnung für einige Tage als Ferienwohnung mieten. Geht das

A: Nein, das ist leider nicht möglich. Ich vermiete nicht kurzfristig an Urlauber, sondern nur an Personen, die für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten eine Unterkunft suchen.

F: Darf man in den Wohnungen rauchen?

A: Ich vermiete ausschließlich an Nichtraucher. Aus diesem Grund ist das Rauchen im Gebäude (auch bei geöffnetem Fenster, mit Wasserpfeife, etc.) untersagt. Gleiches gilt für e-Zigaretten jeder Art. Selbstverständlich können Sie auf der Terrasse oder im Garten ihrem Laster nachgehen.

F: Kann ich das Appartement online via E-Mail oder telefonisch buchen und sofort einziehen? Oder wäre eine verbindliche Reservierung möglich?

A: Bei privaten Mietern lege ich großen Wert auf ein vorheriges, persönliches Kennenlernen. Reservierungen für spätere Zeiträume sind aus planungstechnischen Gründen leider meist nicht umsetzbar. Im Zweifelsfall bitte ich Sie, mich persönlich zu kontaktieren, damit wir eventuelle Optionen besprechen können.

F: Ich würde gerne mit meinem Ehepartner und/oder meinen Kindern die Wohnung nutzen. Geht das?

A: Die Wohnungen (Größe, Aufteilung der Räume, Einrichtung und Ausstattung) sind auf die Bedürfnisse einer Person ausgelegt. Daher ist die Nutzung der Appartements durch mehrere Personen nicht möglich.

F: Wir möchten als Unternehmen das Appartement für einen (bzw. wechselnde) Mitarbeiter buchen. Ist das möglich?

A: Ja, selbstverständlich. Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen und Absprachen.

F: Kann ich eigenes Mobiliar mitbringen (z.B. ein eigenes Bett, einen Kleiderschrank oder ein größeres TV-Gerät)?

A: Dies ist leider aufgrund der vorhandenen Möblierung und der allgemein kurzen Mietdauer nicht möglich. Auf Nachfrage können Sie jedoch gerne Ihre eigene Matratze mitbringen (z.B. falls dies aus medizinischen Gründen notwendig ist).

F: Mir gefällt die Aufteilung der Räume nicht, ich würde gerne eigene Bilder aufhängen, eine Jalousie anbringen oder vorhandene Möbel umstellen.

A: Haben Sie bitte Verständnis, dass dies nicht möglich ist. Die Einrichtung darf nicht verändert werden. Das betrifft auch das Anbringen von Dekoartikeln an Wänden. Sehen Sie in diesem Fall bitte von einer Miete ab!

F: Sind Haustiere erlaubt?

A: Aufgrund der Möblierung (und wegen eventueller Allergien der Nachmieter) ist dies grundsätzlich nicht möglich. Im Einzelfall bitte ich jedoch um Rücksprache.

F: Kann ich mein Fahrrad unterstellen oder Sachen bei Ihnen einlagern?

A: Ihr Drahtesel ist im Keller gut aufgehoben oder kann im Hof auf dem Grundstück geparkt werden. Für das Einlagern von Möbeln, Kisten oder mehreren, größeren Gepäckstücken besteht jedoch keine Möglichkeit.

F: Mit welchen Nebenkosten muss ich rechnen?

A: Grundsätzlich fallen zusätzlich zur Kaltmiete die Kosten für Strom, Heizung, Wasser (jeweils nach Verbrauch) und Abfallentsorgung an. Bei Auszug kommen noch die Kosten für die Endreinigung hinzu (sowie unter Umständen zur Beseitigung eventueller Schäden). Die Höhe der Nebenkosten lässt sich nicht pauschal kalkulieren. So zahlen Wochenendheimfahrer, die nur einige Sommermonate mieten, natürlich deutlich weniger als ein Mieter, der den Winter hier verbringt. In jeder Wohnung befinden sich Wasseruhren und Stromzähler, die Ihnen erlauben, Ihren Strom- und Wasserverbrauch jederzeit selbst zu kontrollieren und einzuschätzen. Für spezifische Rückfragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

F: Welche weiteren Verpflichtungen gehe ich ein (z.B. Hausordnung, Winterdienst, Kehrwoche)?

A: Ich übernehme als Vermieterin den Winterdienst sowie alle Hausmeistertätigkeiten, einschließlich der Gartenpflege und die Reinigung der Gemeinschaftsräume. Sie sind allerdings für die regelmäßige Unterhaltsreinigung der von Ihnen gemieten Wohnung verantwortlich.

F: Was ist mit Schäden am Inventar?

A: Bei technischen Defekten, die nicht von Ihnen verursacht wurden, sorge ich für schnelle Abhilfe. Dies ist für Sie kostenlos (falls z.B. das Fernsehgerät einmal streiken sollte, kümmere ich mich um Ersatz). Schäden, welche aus Fehlbedienungen, Unachtsamkeit oder fahrlässigem Verhalten (auch Dritter) resultieren, muss ich Ihnen in Rechnung stellen.

F: Benötige ich eine Miethaftpflichtversicherung?

A: Ich empfehle Ihnen dringend, eine Miethaftpflichtversicherung für die Laufzeit des Mietvertrags abzuschließen. Vom Mieter verursachte Schäden am Inventar oder der Wohnung (z.B. ein umgeworfenes Rotweinglas, Kratzer auf einem Glastisch oder verlorengegangene Schlüssel) lassen sich so unbürokratisch regeln.

F: Muss ich meinen Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden und GEZ-Gebühren bezahlen?

A: Ja, soweit dies auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Sie sind selbst dafür verantwortlich, ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz der Meldebehörde mitzuteilen und auch den GEZ-Zwangsbeitrag („Rundfunkbeitrag“) an die entsprechende Stelle zu entrichten. Die Miete eines möblierten Appartements unterscheidet sich in dieser Beziehung von der Miete einer Ferienwohnung oder eines Hotelzimmers.